Krankheitsbedingt kommt es aktuell zu Bearbeitungsstaus bei Anträgen zur Erteilung von Bewohnerparkkarten sowie Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen.
Dies hat zur Folge, dass die Inhaber von abgelaufenen Bewohnerparkkarten und Genehmigungen, für die eine Verlängerung beantragt wurde, die alten Karten weiterhin benutzen können. Sollten diese gut sicht- und lesbar im Fahrzeug ausliegen und dennoch ein „Knöllchen“ ausgestellt werden, bittet die Behörde um kurze Info per E-Mail an owi(at)stadtsoemmerda.de unter Benennung des Aktenzeichens und dem Hinweis auf die erfolgte Antragstellung. Diese Ausnahme gilt bis zum Zeitpunkt, an dem von uns eine Entscheidung (Ablehnung oder Erlaubnis) erteilt wurde.
Für Neuanträge gibt es keine Ausnahme, sie werden zeitnah entsprechend dem Antragsaufkommen bearbeitet.
Gleiches gilt für Inhaber von Ausnahmegenehmigungen für Parkerleichterungen und Ausnahmegenehmigungen zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen oder Verkehrsverboten (Wegerecht).