Sömmerda
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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Feedback-Mechanismus

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.soemmerde.de auffallen, können Sie sich an die Pressestelle der Stadtverwaltung Sömmerda wenden. Kontaktieren Sie uns per Post, Telefon oder E-Mail:

Stadtverwaltung Sömmerda
Pressestelle
Markplatz 3 – 4
99610 Sömmerda
Telefon: +49 (0)3634 350130 oder 350131
E-Mail: pressestelle(at)stadtsoemmerda.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Die Website www.soemmerda.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar. Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt. 
Das Thüringer Finanzministerium ist die in Thüringen gemäß § 4 Abs. 1 ThürBarrWebG zuständige Stelle zur Überwachung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen. In dieser Eigenschaft hat die Überwachungsstelle die Website „https://www.soemmerda.de“ auf Barrierefreiheit geprüft. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht vollständig barrierefrei.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Für die nachfolgenden inhaltlichen und technischen Aspekte bestehen noch vereinzelte Mängel:

  • Linktexte und Beschreibungen von Verlinkungen werden noch aussagekräftig erweitert. Daran wird fortlaufend gearbeitet.
  • Schriftstücke müssen teilweise noch in den Standard PDF/UA formatiert werden.

Inhalte der Unterseiten, die teilweise inhaltliche und technische Mängel in Bezug auf Barrierefreiheit haben, werden dementsprechend gekennzeichnet.

Viele Dokumente auf unsere Internet-Seite sind PDF-Dokumente. Zum Beispiel Satzungen und Formulare zum Herunterladen.
Für die Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten gibt es genaue Regeln. Unsere PDF-Dokumente sind noch nicht barrierefrei.
Ältere PDF-Dokumente werden nach und nach barrierefrei gemacht.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.soemmerda.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Zufriedenheit bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:

Der Beauftragte der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Werner-Seelenbinder-Straße 6
99096 Erfurt
Telefon: +49 (0)361 573 811 741
E-Mail: vz_bmb(at)tmasgff.thueringen.de