Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Fußgängerzone am Markt

07.08.2023
Ein Sperrschild: rundes Verkehrszeichen mir rotem Rand und weiß ausgefüllt

Leider musste in den letzten Wochen verstärkt festgestellt werden, dass die Fußgängerzone Markt, Marktstraße und Lange Straße durch Kraftahrzeuge befahren wurde bzw. Kraftahrzeuge dort ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung parkten. Dies stellt grundsätzlich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone dar und kann mit einem Bußgeld von 55,00€ geahndet werden.

Entsprechend dem Verkehrszeichen 242.1 handelt es sich um eine Fußgängerzone, die nur durch Fußgänger benutzt werden darf und auf Grund des Zusatzeichen "Radfahrer frei" eben auch durch Radfahrer. Fußgänger haben aber auf jeden Fall den Vorrang gegenüber den Radfahrern.

Durch die Stadt wurden an mehreren Stellen nun Verkehrspfosten (Poller) angebracht, um das Einfahren zu verhindern.
Ausnahmen von diesem Fahrverbot sind auf Antrag (per E-Mail an stvb@stadtsoemmerda.de) möglich. Die Ausnahmegenehmigung muss mind. eine Woche im Voraus beantragt werden. Mit der Genehmigung erhält der Antragsteller gegen Kaution auch einen Schlüssel, um den Poller zu entfernen.

Weitere Meldungen

Gesamtsperrung zwischen Sömmerda und Schloßvippach vom 06. bis 21. August

Stadt ist gegenwärtig in Testphase für nachhaltige Bewässerung

Beitragsfreiheit Einschulungsjahrgang 2021/2022

Rabatte, lebende Schaufensterpuppen, besondere Stadtführungen und mehr locken am 11./12. September

Sömmerdaer KJP stellte bereits abgeschlossene Projekte vor

Für Anliegen wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten

Kinder- und Jugendparlament bei Führung über Tank- und Rastanlage „Leubinger Fürstenhügel“ dabei

Saunabereich kann allerdings nicht genutzt werden

Zuwendungsbescheid durch Landrat übergeben