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Presse

Fußgängerzone am Markt

07.08.2023
Ein Sperrschild: rundes Verkehrszeichen mir rotem Rand und weiß ausgefüllt

Leider musste in den letzten Wochen verstärkt festgestellt werden, dass die Fußgängerzone Markt, Marktstraße und Lange Straße durch Kraftahrzeuge befahren wurde bzw. Kraftahrzeuge dort ohne entsprechende Ausnahmegenehmigung parkten. Dies stellt grundsätzlich eine Gefährdung der Verkehrssicherheit in der Fußgängerzone dar und kann mit einem Bußgeld von 55,00€ geahndet werden.

Entsprechend dem Verkehrszeichen 242.1 handelt es sich um eine Fußgängerzone, die nur durch Fußgänger benutzt werden darf und auf Grund des Zusatzeichen "Radfahrer frei" eben auch durch Radfahrer. Fußgänger haben aber auf jeden Fall den Vorrang gegenüber den Radfahrern.

Durch die Stadt wurden an mehreren Stellen nun Verkehrspfosten (Poller) angebracht, um das Einfahren zu verhindern.
Ausnahmen von diesem Fahrverbot sind auf Antrag (per E-Mail an stvb@stadtsoemmerda.de) möglich. Die Ausnahmegenehmigung muss mind. eine Woche im Voraus beantragt werden. Mit der Genehmigung erhält der Antragsteller gegen Kaution auch einen Schlüssel, um den Poller zu entfernen.

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Ein Sperrschild: rundes Verkehrszeichen mir rotem Rand und weiß ausgefüllt

Unerlaubte Befahrung / Aufstellung von Verkehrspfosten