Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Sömmerdaer Freibad schließt ab 25.09.2021

23.09.2021

Seit dem 05. September hat das frisch sanierte Sömmerdaer Freibad geöffnet. Viele Gäste nutzten von da an die Gelegenheit, sich an den letzten warmen Tagen in diesem Jahr in den vier neuen Edelstahlbecken mit beheiztem Badewasser sowie an den Wasserattraktionen zu erfreuen.

Am Freitag, den 24. September öffnet das Freibad das letzte Mal für dieses Jahr seine Pforten von 13:00 bis 18:00 Uhr. Ab Montag, den 27. September freuen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bäderbetriebe auf Besuch in der Sömmerdaer Schwimmhalle. Dabei ist zu beachten, dass sowohl die Kontaktnachverfolgung, als auch die Mundschutzpflicht bis zum Spind weiterhin gelten. Zudem bleibt die Sauna weiterhin geschlossen.

Öffnungszeiten Schwimmhalle:
Montag: 12:00-13:00 Uhr für Senioren & 13:00-17:00 Uhr
Dienstag: 13:00-22:00 Uhr
Mittwoch: 13:00-16:30 Uhr & 18:00-22:00 Uhr
Donnerstag: geschlossen
Freitag: 07:00-22:00 Uhr (11:30-13:00 & ab 19:00 Uhr ohne Nichtschwimmer)
Samstag: 10:30-14:00 Uhr
Sonntag: 09:30-14:00 Uhr

Letzter Einlass: eine Stunde vor Schließung

Die Eintrittspreise findet ihr unter https://stadtwerke-soemmerda.de/baeder/schwimmhalle-soemmerda/

 

Weitere Meldungen

Viele Geschäfte der Sömmerdaer Innenstadt beteiligen sich

Internetseite bietet Plattform unter anderem für Nachbarschaftshilfe und Händler

Umleitung noch bis 30.06.2020

Neben Arbeiten an den Becken startet demnächst Hochbau

Ersatztermin ist nicht möglich

Sömmerda beteiligt sich erstmals an der thüringenweiten Aktion „Autofasten“

Abstimmungen für Ersatztermin in zweiter Jahreshälfte laufen

Lieferdienst steht zur Verfügung

Regelung gilt für die sechs städtischen Kindereinrichtungen