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Presse

Rechts- und Ordnungsamt informiert

12.01.2026
Ein rechteckiges Schild aus Edelstahl mhängt von der Decke. Auf dem Schild steht in schwarzer Schrift in der oberen Zeile Rechts- und Ordnungsamt. In der Zeile darunter steht ebenfalls in schwarzer Schrift geschrieben das Wort Einwohnermeldeamt. Ein Pfeil am rechten Ende des Schildes gibt die Richtung vor - nach rechts -, in welcher man zum Einwohnermeldeamt kommt.

Diese Meldung betrifft den Wegfall der Widerspruchsmöglichkeit gegen die Übermittlung von Daten nach § 58c des Soldatengesetzes.

Durch die Änderung des § 36 BMG durch Artikel 12 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370 in der ab 01.01.2026 geltenden Fassung ist die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 36 Ab. 2 BMG gegen die Übermittlung von Daten nach § 58 Soldatengesetz entfallen.

Der Absatz 2 des § 36 BMG ist nun ganz entfallen.

Damit besteht keine Rechtsgrundlage mehr auf eine Eintragung eines diesbezüglichen Widerspruchs im Melderegister.

Somit entfällt auch die jährliche Bekanntmachungspflicht über die Widerspruchsmöglichkeit.

 

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