Sömmerda
Heimat im Thüringer Becken
Datenschutz ist uns wichtig!

Daher wird das Wetter hier erst nach Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung durch die OpenWeather API angezeigt.

Verwendung der OpenWeather API zustimmen

JavaScript ist deaktiviert
Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihrem Browser, um den vollen Funktionsumfang dieses Internetangebotes nutzen zu können.

Presse

Information der Straßenverkehrsbehörde

08.11.2021
Auto mit Aufschrift Ordnungsamt

Am 09. November 2021 tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog in Kraft, der teilweise drastische Erhöhungen von Bußgeldern im ruhenden Verkehr vorsieht. Neu ist vor allem auch, dass zukünftig beispielsweise das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen mit einem Punkt in Flensburg geahndet wird, wenn eine Behinderung oder Gefährdung vom parkenden Fahrzeug ausgeht oder das Parken über eine Stunde dauert. Das „einfache Knöllchen“ kostet künftig 55 Euro statt bisher 20 Euro.

Gerade für den Bereich der Sömmerdaer Bahnhofstraße kommt es immer wieder zu Nachfragen zu hier verteilten Verwarngeldern, da manch ein Verkehrsteilnehmer nicht wirklich mit den Schildern vertraut ist.

Deshalb an dieser Stelle noch einmal folgender Hinweis: In der Bahnhofstraße gibt es auf beiden Seiten neben der Fahrbahn einen kombinierten Geh- und Radweg, auf dem generell ein absolutes Halteverbot (Parkverbot) besteht. An bestimmten Stellen sind allerdings Parkbereiche eingerichtet. Diese sind durch Schilder begrenzt und zusätzlich durch Bodenmarkierungen (silberfarbene Erdnägel) gekennzeichnet. Beim Parken in den gekennzeichneten Stellen ist die Benutzung einer Parkscheibe Pflicht.

Ganz neu aufgenommen im Bußgeldkatalog ist das unzulässige Parken auf E-Parkplätzen mit 55 Euro Bußgeld. E-Parkplätze befinden sich in Sömmerda beispielsweise am Busbahnhof und hinter dem Rathaus. Auch der Sachverhalt „Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist“ – etwa an engen oder unübersichtlichen Stellen – findet sich im neuen Bußgeldkatalog.

Gestiegen sind laut diesem beispielsweise ebenso die Bußgelder für das Parken auf Behindertenparkplätzen – recht deutlich von 35 auf nunmehr 55 Euro. Geht das dort unberechtigte Parken noch mit einer mit Behinderung anderer einher, sind sogar 70 Euro zu zahlen.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass auf Behindertenparkplätzen nur mit dem blauen EU-Ausweis geparkt werden darf. Nur das Auslegen des Schwerbehindertenausweises reicht nicht aus, um dort berechtigt zu stehen.

Weiterhin wird laut neuem Bußgeldkatalog das bloße Halten auf Fahrradschutzstreifen – in Sömmerda findet man solche in der Salzmannstraße sowie in der Straße des Aufbaus – mit mindestens 55 Euro Bußgeld geahndet, bei Behinderung oder Gefährdung anderer bzw. Sachbeschädigung liegt das Bußgeld jetzt zwischen 70 und 100 Euro plus einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER).

Nach wie vor gilt, dass gegenseitige Rücksichtnahme und die Beachtung der Verkehrsregeln unabdingbare Grundlagen für ein für alle Verkehrsteilnehmer förderliches Miteinander und für die Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr sind.

Weitere Meldungen

Das sanierte Dreyse-Haus in der Vorderansicht mit heller Fassade und dem beidseitig zu begehenden Treppenaufgang zur Eingangstür. Am Geländer des Treppenplateaus hängen bepflanzte Blumenkästen. Das Haus ist mehrstöckig mit einer breiten Gaube mit zwei Fenstern im Dach. Rechts und links davon befinden sich jeweils halbrunde Gauben.

Startschuss für Mitmach-Ausstellung fürs Stadtjubiläum 2026

Gewinnpakete der Ostereiersuche in Sömmerda, bestehend aus Gutscheinen, Spielen, Geschenkverpackungen und bunten Ostereiern auf einem Tisch.

Erfolgreiche Ostereiersuche in der Innenstadt beendet

Ein Edelstahlschild hängt im Flurbereich des Verwaltungsgebäudes in der Poststraße von der Decke. Es verweist - so ist es auch auf dem Schild in schwarzer Schrift abgedruckt - auf das Einwohnermeldeamt im Rechts- und Ordnungsamt.

Übergangsweise für Beantragung von Pässen biometrische Passbilder noch in Papierform einreichen

Waidprinzessin Celina I. im königsblauen Kleid mit Krone auf der Bühne des Bauernmarkts 2024 in Sömmerda, neben ihr Bürgermeister Ralf Hauboldt mit Mikrofon in der Hand; im Hintergrund weitere Hoheiten.

Teilnahme am Festumzug und Begegnung mit Besucherinnen und Besuchern

Ein lachendes Mädchen auf einem pinken Kinderfahrrad und ein Mann auf einem schwarzen Fahrrad fahren gemeinsam auf einem sonnigen Weg entlang, beide tragen Fahrradhelme. Im Hintergrund sind grüne Bäume und ein Wohnhaus zu sehen.

Jetzt registrieren für den Aktionszeitraum vom 12. Mai bis 1. Juni 2025

Zwei Mädchen stehen hinter der Verkaufstheke im Spittelladen der Kinderstadt Sömmerda. Auf dem Tisch liegen Spielwaren, Kinderaccessoires und eine Spielkasse. Im Hintergrund sind Kleidung, Bücher und weitere Kinder sowie Erwachsene zu sehen. Kinder können hier ihre erspielten „Unstruttaler“ einlösen.

Auch die Kinderstadt startete in die neue Saison

Mehrere rote Feuerwehrfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr Sömmerda stehen einsatzbereit in der Fahrzeughalle der Feuerwache. Die Seitenansicht zeigt die Beschriftung „Feuerwache 1“ sowie Details wie Außenspiegel, Blaulicht und Technikanschlüsse.

Am 1. Mai wieder viel zu sehen und zu erleben auf der Feuerwache

Verschiedene Bio-Jungpflanzen wie Minigurken, Auberginen, Pesto-Basilikum und Artischocken in gelben Töpfchen mit Preisschildern und Pflanzensteckern auf einem Gartentisch. Die Pflanzen sind gut gewachsen und dicht nebeneinander arrangiert.

Bürgermeister begrüßt Händler und Gäste persönlich

Blick auf den Briefkasten am Rathaus im Vordergrund mit Sömmerdaer Stadtwappen sowie der Aufschrift Rathaus, Marktplatz 3/4 in Sömmerda. Im Hintergrund sind zwei Rathausfenster mit Blumenkästen und Blumen in den Stadtfarben rot und weiß zu sehen.

Betrifft den 02. und 30. Mai 2025