Du weißt noch nicht, wie es nach der Schule weitergehen soll? Du möchtest in einen sozialen Beruf hineinschnuppern oder dich engagieren? Dann nutze die Chance auf ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bei der Stadtverwaltung Sömmerda!
Ab dem 01.09.2025 bietet die Stadtverwaltung eine FSJ-Stelle in der Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda (Weißenseer Straße 15) an. Hinter der historischen Fassade des Bibliotheksgebäudes laden rund 49.000 Medien auf zwei großzügigen Etagen zum Lesen, Hören und Spielen ein.
Gesucht wird eine engagierte und selbstbewusste Jugendliche bzw. ein Jugendlicher zur Unterstützung des Bibliotheksteams für einen Zeitraum von zwölf Monaten.
Nach einer Einarbeitungszeit kannst du folgende Aufgaben übernehmen:
- Thekendienst mit Medienverbuchung über die Bibliothekssoftware
- Unterstützung bei Neuanmeldungen nach der Benutzungs- und Gebührensatzung
- Rücksortierung der Medien in die Regale
- Begleitung von Nutzerschulungen und Vorlesenachmittagen
- Betreuung von Bastelveranstaltungen und Aktionsständen bei Bibliotheksfesten
- Eigenverantwortliche Projektarbeit in der „TechnoThek“
- Unterstützung bei Ideen und Umsetzung des Social-Media-Auftritts der Bibliothek
Das solltest du mitbringen:
- Alter zwischen 16 und 26 Jahren
- Erfüllte allgemeine Vollzeitschulpflicht (mindestens neun Schuljahre)
- Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kreativität
- Freude am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Nachweis über Masernschutzimpfung
Wir bieten:
- Monatliches Taschengeld
- 25 Bildungstage über das Landesjugendwerk im AWO Landesverband Thüringen e. V.
- Vollzeitbeschäftigung mit 39 Wochenstunden
- Ein abwechslungsreiches und verantwortungsvolles Aufgabenfeld
- Vielfältige Entwicklungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten
Interessiert?
Dann sende deine vollständige Bewerbung (Anschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Beurteilungen etc.) bis spätestens zum 01.06.2025 per E-Mail im PDF-Format an: personalabteilung@stadtsoemmerda.de
Bitte beachte: Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eingereichte Bewerbungsunterlagen können nur zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter Rückumschlag beiliegt.