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Presse

Einführung der Mehrwegpflicht

02.01.2023
Mehrwegbecher und Karton

Seit gestern ist es soweit- Mehrweg ist für alle bindend. Ab den 01.01.2023 trat die bundesweite Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Die Mehrwegpflicht ist ein Gesetz, das Gastronom*innen dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Das neue Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei mit eingeschlossen. Das Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen dabei nicht teurer sein.

  • Ausnahme gibt es bei kleineren gastronomischen Einrichtungen, also Imbissen und Kiosken, in denen maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die nicht mehr als 80 Quadratmeter Ladenfläche haben. Hier muss keine Mehrwegalternative angeboten werden, es besteht jedoch die Pflicht, das Essen zum Mitnehmen in eigene mitgebrachte Behälter zu befüllen.
  • Für alle verpflichtend ist jedoch die Anbringung deutlich sicht- und lesbarer Informationstafeln oder -schilder zum jeweiligen Mehrwegangebot.

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Hinweis zu den Feiertagen

Ein Kranz mit zwei rot-weißen Bändern lehnt vor einer Gedenktafel. Diese ist an einem Gedenkstein aus Tuffsein angebracht.

Kranzniederlegung auf dem städtischen Friedhof