Sömmerda
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Sömmerda geht den Mehrweg

Als Global nachhaltige Kommune ist das Thema Mehrweg für die Stadt Sömmerda eine Herzensangelegenheit

Sömmerda gehört zu den Kommunen, die sich der MissionMehrweg angeschlossen haben. Dabei handelt es sich um eine Kampagne des Vereins Zukunftsfähiges Thüringen. Hintergrund der Kampagne ist die Novellierung des Verpackungsgesetzes, die zum 01. Januar 2023 in Kraft trat.

Die Mehrwegpflicht ist ein Gesetz, das Gastronom:innen dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Das neue Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei mit eingeschlossen. Das Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen dabei nicht teurer sein.

So sind zum Beispiel solche Behälter gemeint, in die typischerweise Suppen, Salate, Burger, Obst oder Nudelgerichte verpackt beziehungsweise gefüllt werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Behältnisse ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Unter die neuen Regelungen fallen ebenso Behältnisse, bei denen nur die Beschichtung Kunststoff enthält. Keine Rolle spielt es ebenfalls, ob es sich um sogenanntes Bioplastik handelt.

Ausnahmen:

  • kleineren gastronomischen Einrichtungen, also Imbissen und Kiosken, in denen maximal fünf Beschäftigte arbeiten und die nicht mehr als 80 Quadratmeter Ladenfläche haben -> hier muss keine Mehrwegalternative angeboten werden, es besteht jedoch die Pflicht, das Essen zum Mitnehmen in eigene mitgebrachte Behälter zu befüllen
  • Mehrwegangebotspflicht gilt nicht, wenn die Speisen vorverpackt oder im Hinblick auf den unmittelbaren Verkauf vorverpackt vorgehalten werden und insofern nicht nach Kundenwunsch individuell befüllt werden

Für große und kleine Betriebe verpflichtend:

  • Anbringung deutlich sicht- und lesbarer Informationstafeln oder -schilder zum jeweiligen Mehrwegangebot (eigene Mehrwegverpackungen/Befüllung mitgebrachter Mehrwegbehältnisse)

Es gilt zu Beachten:

  • Essen und Getränke in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
  • auf Mehrwegverpackungen darf ein Pfand erhoben werden
  • Rücknahme der Mehrwegverpackungen und Hygiene: Betriebe müssen Mehrwegverpackungen, die sie ausgeben, wieder zurücknehmen, nicht aber andere Mehrwegverpackungen
  • gängige Anforderungen an die Hygiene

Über die Mission Mehrweg sollen Gastronomie und Verbraucher:innen über die neuen Vorschriften informiert und ihnen der Vorteil bzw. Nutzen von Mehrweg deutlich gemacht werden. Mehrweg heißt unter anderem: Ressourcen schonen, Umweltverschmutzung reduzieren, Energieverbrauch senken. Die Stadtverwaltung setzt bereits seit einiger Zeit in Bereichen, wo es möglich ist, auf Mehrweg.

  • als Leisungswasserfreundliche Kommune nutzen Mitarbeiter:innen Leistungswasser als Trinkwasser und wird bei Sitzungen und Versammlungen Leitungswasser in Karaffen zum trinken angeboten.
  • der FairCup-Becher, ein Mehrwegbecher für Getränke zum Mitnehmen, wird von der Stadt- und Kreisbibliothek genutzt.

 

 

Hier gibt es weitere Informationen zur Kampagne Mission Mehrweg: