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Presse

Wiedereröffnung der städtischen Kitas wird vorbereitet

15.05.2020

In der Stadtverwaltung und den sechs städtischen Kindereinrichtungen wird derzeit an der  Öffnung der Einrichtungen im eingeschränkten Regelbetrieb gearbeitet, die spätestens zum 15.06.2020 umzusetzen ist.

Grundlage dafür ist die vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie erlassene Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung  der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020.

Dazu gilt es eine ganze Reihe von Vorbereitungen zu treffen. Diese umfassen unter anderem die Erarbeitung sowohl eines Infektionsschutzkonzeptes als auch eines Hygieneplans für jede der Kindereinrichtungen auf der Grundlage von Empfehlungen und Vorgaben durch das Ministerium. Diese wurden in der Endfassung am 14.05.2020 ausgereicht.

Die Stadt Sömmerda wird ab 18.05.2020 in ihren städtischen Einrichtungen die Notbetreuung fortsetzen und diese um die Betreuung der Vorschulkinder und ihrer Geschwisterkinder erweitern. Währenddessen wird bereits mit aller Kraft an den notwendigen Plänen und Konzepten zum Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb gearbeitet, der zum 02.06.2020 in den städtischen Kindereinrichtungen erfolgen soll.

Ab diesem Tag werden alle Kinder, die bis zu diesem Zeitpunkt in der Notbetreuung die Kitas besucht haben, weiterhin ohne Einschränkung in Vollzeit betreut. Die Betreuung erfolgt  hier im Zeitrahmen von 07:00 bis 16:00 Uhr. Für alle anderen Kinder startet der eingeschränkte Regelbetrieb, in dem die Betreuungszeit ebenfalls bei 07:00 bis 16:00 Uhr liegt. Um den Vorgaben des Landes gerecht werden zu können, erfolgt der eingeschränkte Regelbetrieb in Form einer wöchentlichen Wechselbetreuung in den Kitas. Dies bedeutet, dass ein Teil der Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb in den geraden Wochen des Monats die Einrichtung besucht, der andere Teil in den ungeraden Wochen. Die Betreuung der Kinder erfolgt in Kleingruppen in veränderter Form. Zu beachten ist, dass Kinder mit Erkältungssymptomen für den Wiederbesuch in der Kita grundsätzlich ein ärztliches Attest benötigen.

Ab 26. Mai 2020 können sich die Eltern in den städtischen Kindereinrichtungen telefonisch informieren, wie dort die Betreuung ihres Kindes abgesichert wird.

Die Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt so lange, bis das Land eine Rückkehr in den Regelbetrieb gestattet bzw. anderweitige Vorgaben gelten.

Die Stadtverwaltung bittet die Eltern um Verständnis für die notwendigen Regelungen im Kita-Betrieb. Es wird alles getan, um die Betreuung der Mädchen und Jungen zu gewährleisten, allerdings können wir nur im Rahmen der derzeitigen Verordnungen agieren. 

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Ehrenamtlichen-Team sucht ehemalige BWS-Mitarbeiter für Reparatur und Inbetriebnahme von Rechenmaschinen

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