Die Stadtverwaltung Sömmerda unterstützt wie auch in den vergangenen Jahren die Anlieger bei der Straßenreinigung in Straßen mit überdurchschnittlich hohem Laubaufkommen von Bäumen auf Gehwegen vor den Grundstücken.
Dazu werden für die nachfolgend aufgeführten Straßen und Straßenabschnitte besonders gekennzeichnete Laubsäcke (orange Säcke mit der Aufschrift „Laubentsorgung Stadt Sömmerda“) zur Entsorgung ausgegeben und abgefahren:
- Albert-Schuchardt-Straße,
- Bahnhofstraße,
- Franz-Mehring-Straße vor Haus Nr. 1 bis 9a
- Friedrich-Ebert-Straße vor Haus Nr. 6 bis 58 (nur gerade Hausnummern),
- Goethestraße,
- Karl-Marx-Straße,
- Kölledaer Straße (alt) Haus Nr. 40 bis zur Salzmannschule,
- Moritz-Wandt-Straße Haus Nr. 51 bis 52,
- Pestalozzistraße,
- Rannstedter Straße Haus Nr. 45,
- Riedtorstraße Haus Nr. 12,
- Schillerstraße Haus Nr. 12,
- Uhlandstraße Haus Nr. 16 und 18.
Diese Säcke können bei der Stadtverwaltung Sömmerda, Bau- und Umweltamt, Marktstraße 1-2, Zimmer 1.16, zu den üblichen Sprechzeiten abgeholt werden.
In Straßen mit Bäumen auf Grünflächen neben dem Gehweg erfolgt die Entsorgung des Laubes durch die Mitarbeiter der Stadt Sömmerda bei der Grasmahd und der Reinigung der Grünflächen. Hier kann von den Anwohnern das bei der Gehwegreinigung anfallende Laub lose auf Haufen neben den Bäumen abgelagert werden. Dieses Laub wird regelmäßig mit Fahrzeugen und Laubsaugern durch städtische Mitarbeiter im Rahmen eines abgestimmten
Tourenplanes abgefahren. Auf diese Weise entstehen geringere Kosten für den Einsatz der Mitarbeiter und die zusätzliche Entsorgung der Laubsäcke.
Wichtiger Hinweis! Nur loses Laub auf den Grünflächen neben den Bäumen ablagern! Straßenkehricht, Steine, Äste, Grünabfälle und Grasschnitt dürfen an diesen Stellen nicht abgelegt werden. Eine Aufnahme dieser Abfälle mit dem Laubsauger ist nicht möglich und führt zu Schäden an der Saugtechnik.
Da von einigen Bürgern die freiwillige Unterstützung der Stadt Sömmerda immer noch zur Entsorgung von Gartenabfällen zweckentfremdet genutzt wird, muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Stadt Sömmerda nicht für die Entsorgung von Grünabfällen
und Laub aus privaten Grundstücken zuständig ist.
Eine Kompostierung der Abfälle durch die Stadt Sömmerda ist nicht möglich, somit müssen diese kostenpflichtig entsorgt werden, was in Anbetracht der gestiegenen Entsorgungskosten von der Stadtverwaltung nicht getragen werden kann.
Wer vorsätzlich gegen diese Bestimmungen zuwiderhandelt, erfüllt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Durch die Stadtverwaltung Sömmerda werden verstärkt Kontrollen in dieser Richtungdurchgeführt, festgestellte Verstöße zur Anzeige gebracht und Ordnungswidrigkeiten geahndet.