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Verwendung der OpenWeather API zustimmenÖffentliche Bekanntmachungen über städtebauliche Planungen
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Sömmerda führt das Planverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda durch.
Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Die Planunterlagen befinden sich im Verfahrensstand Vorentwurf August 2026 und dienen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.
Unterlagen zum Verfahren
- Amtliche Bekanntmachung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Übersichtsplan zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Planunterlagen – Deckblatt, Vorentwurf August 2026
- Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Anlage 1 zur Begründung – wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Sömmerda in der Fassung seiner 3. Änderung und Ergänzung
- Umweltbericht zum Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes
Hinweise zur Beteiligung
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an bauamt@stadtsoemmerda.de, postalisch an die Stadt Sömmerda, Marktstraße 1–2, 99610 Sömmerda, oder während der Öffnungszeiten beziehungsweise nach gesonderter Terminabsprache mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Die Planunterlagen werden im selben Zeitraum zusätzlich im Bau- und Umweltamt der Stadt Sömmerda, Marktstraße 1–2, Zimmer 1.05, 99610 Sömmerda, öffentlich ausgelegt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf“
Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Sömmerda führt das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf“ durch. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortsteils Frohndorf und umfasst Flächen in den Gemarkungen Frohndorf und Stödten. Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich Batteriespeicheranlage.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.
Unterlagen zum Verfahren
- Öffentliche Bekanntmachung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf“
- Begründung zum Vorentwurf – August 2026
- Planzeichnung zum Vorentwurf – August 2026
- Umweltbericht zum Vorentwurf
Anlagen zum Umweltbericht
- Anlage 1.1 – Brutvogelkartierung und Herpetoerfassung 2025 sowie Abschätzung des Rastflächenpotenzials 2024/2025
- Anlage 1.2 – Bildanhang zur Brutvogelkartierung und Herpetoerfassung
- Anlage 1.3 – Planungsrelevante Brutvogelarten
- Anlage 1.4 – Zug- und Rastvogelnachweise
- Anlage 1.5 – Herpetofauna
- Anlage 2 – Feldhamsterkartierung
Hinweise zur Beteiligung
Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:
Stadtverwaltung Sömmerda
Bau- und Umweltamt
Marktstraße 1–2
99610 Sömmerda
Elektronische Stellungnahmen können an bauamt@stadtsoemmerda.de gesendet werden.
Die Planunterlagen werden während des Beteiligungszeitraumes zusätzlich im Bau- und Umweltamt der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktstraße 1–2, Zimmer 1.05, öffentlich ausgelegt.