
Öffentliche Bekanntmachungen über städtebauliche Planungen
Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda
Planverfahren zur Aufstellungder 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 die Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der beiden Änderungen umfasst 2 Teilbereiche im Stadtgebiet; der räumliche Geltungsbereich der Ergänzung umfasst die Gemarkungsflächen der ehemaligen Gemeinde Schillingstedt und ist aus dem mitveröffentlichten Übersichtsplan ersichtlich. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der z.Z. gültigen Fassung wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.
Wesentliches Ziel der Planung:
Ziel der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes ist es, zum Einen eine ca. 1,9 ha große Fläche südlich der Ortslage von Schallenburg für eine Photovoltaik-Freianlage und zum Anderen eine ca. 1,5 ha große Fläche am Ortsrand von Leubingen für eine Wohnbauflächenentwicklung vorzubereiten. Darüber hinaus werden die Gemarkungsflächen der eingemeindeten Gemeinde Schillingstedt in den wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sömmerda mit einbezogen und erstmals überplant.
Das Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda soll im sogenannten Standardverfahren durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung einschließlich aller Anlagen liegt an nachfolgender Stelle zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus:
Zeitraum: vom 13.06.2022 bis 15.07.2022 |
Ort: |
| Bau- und Umweltamt der Stadt Sömmerda, Zimmer 1.05, Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda |
|
|
|
Wochentag: |
| Öffnungszeiten von ............... bis ................ : |
Montag bis Freitag |
| 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Donnerstag |
| 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Dienstag |
| 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.g. Planung sind innerhalb der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Stadt Sömmerda unberücksichtigt bleiben können.
Sömmerda, 17.05.2022
Hauboldt
Bürgermeister
Anlage: Übersichts- und Lageplan
Planverfahren zur Aufstellung der 3. Änderung und Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda
Auslegungszeitraum vom 13.06.2022 bis 15.07.2022
Planentwurf 3. Änderung und Ergänzung Flächennutzungsplan Stadt Sömmerda
Begründung 3. Änderung und Ergänzung Flächennutzungsplan Stadt Sömmerda
Anlage 1 zur Begründung 3. Änderung und Ergänzung Flächennutzungsplan Stadt Sömmerda