Sömmerda
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Öffentliche Bekanntmachungen über städtebauliche Planungen

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Sömmerda führt das Planverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sömmerda durch.

Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der Zeit vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026 zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Die Planunterlagen befinden sich im Verfahrensstand Vorentwurf August 2026 und dienen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB.

Unterlagen zum Verfahren

Hinweise zur Beteiligung

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist elektronisch an bauamt@stadtsoemmerda.de, postalisch an die Stadt Sömmerda, Marktstraße 1–2, 99610 Sömmerda, oder während der Öffnungszeiten beziehungsweise nach gesonderter Terminabsprache mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Die Planunterlagen werden im selben Zeitraum zusätzlich im Bau- und Umweltamt der Stadt Sömmerda, Marktstraße 1–2, Zimmer 1.05, 99610 Sömmerda, öffentlich ausgelegt.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf“

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 und § 3 Abs. 1 BauGB

Die Stadt Sömmerda führt das Planverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Frohndorf“ durch. Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortsteils Frohndorf und umfasst Flächen in den Gemarkungen Frohndorf und Stödten. Vorgesehen ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage einschließlich Batteriespeicheranlage.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in der Zeit vom 18. September 2026 bis einschließlich 19. Oktober 2026 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit veröffentlicht.

Unterlagen zum Verfahren

Anlagen zum Umweltbericht

Hinweise zur Beteiligung

Während der Dauer der frühzeitigen Beteiligung können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Schriftliche Stellungnahmen sind zu richten an:

Stadtverwaltung Sömmerda
Bau- und Umweltamt
Marktstraße 1–2
99610 Sömmerda

Elektronische Stellungnahmen können an bauamt@stadtsoemmerda.de gesendet werden.

Die Planunterlagen werden während des Beteiligungszeitraumes zusätzlich im Bau- und Umweltamt der Stadtverwaltung Sömmerda, Marktstraße 1–2, Zimmer 1.05, öffentlich ausgelegt.