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Verwendung der OpenWeather API zustimmenÖffentliche Bekanntmachungen über städtebauliche Planungen
B-Plan Nr. 17 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB, 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda
Auslegung 05.06.2023 - 07.07.2023
Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat in seiner Sitzung am 11.04.2013 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 17 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda beschlossen. Zuletzt wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die Planinhalte zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 20.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 unterrichtet.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Ziel und Zweck der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der in der Thüringer Großflächeninitiative prioritär aufgenommenen Industriegroßfläche IG-3 Sömmerda/Kölleda zu schaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 17 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda umfasst eine Fläche von ca. 101,3 ha, aufgeteilt in den Geltungsbereich „IG-3“ mit ca. 75,7 ha, den Geltungsbereich E1 mit ca. 19,5 ha, den Geltungsbereich A4 mit ca. 2,9 ha und den Geltungsbereich A5 mit ca. 3,2 ha. Die vom Gemeindegebiet Sömmerda betroffenen Flurstücke liegen in der Gemarkung Stödten, Flur 1 und 2 („IG-3“), in der Gemarkung Orlishausen, Flur 3 (E1), in der Gemarkung Wenigensömmern, Flur 2 (A4) und in der Gemarkung Leubingen, Flur 4 (A5).
Die Übersichtspläne (unmaßstäblich) stellen die ungefähre Lage der Planung dar und dienen zur allgemeinen Information.
Beteiligung der Öffentlichkeit zum 2. Entwurf:
Wird der Entwurf des Bauleitplans nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt, ist dieser gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Nach intensiver Auseinandersetzung mit den zum Entwurf eingegangenen Stellungnahmen und den damit vorgebrachten Anregungen sowie der Entscheidung über eine Optimierung von Festsetzungen war die Überarbeitung des Entwurfs des Bebauungsplanes erforderlich, im Wesentlichen zu folgenden Punkten:
- Infolge der geänderten Gesetzeslage in Verbindung mit der Ausweisung eines Industriegebietes war die Neufestsetzung eines Baufeldes ´ohne` Emissionsbeschränkung (65 dB(A) tags und nachts) und damit verbunden eine Neuberechnung der im Plangebiet zulässigen Emissionskontingente vorzunehmen.
- Es ist eine Präzisierung und Ergänzung der grünordnerischen Festsetzungen erfolgt einschließlich der dazugehörigen Hinweise (ohne festsetzenden Charakter).
Eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung folgender Studien und Fachgutachten wurde vorgenommen, deren Ergebnisse in die Unterlagen eingeflossen sind:
- Schalltechnisches Gutachten (2022);
- Faunistische Sonderuntersuchung und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (2021);
- FFH-Verträglichkeitsprüfung (2023).
Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 17 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda, in der Fassung vom März 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und Grünordnungsplan, für das Plangebiet erstellte und aktualiserte Fachgutachten sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und die den Festsetzungen zugrundeliegenden DIN-Normen liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 05.06.2023 bis einschließlich 07.07.2023 im Bau- und Umweltamt der Stadt Sömmerda, Marktstraße 1-2, 99610 Sömmerda, Zimmer 1.05 während der Dienststunden
- Montag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
- Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr; 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr; 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Die Planung kann gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auf der Internetseite der Stadt Sömmerda unter: https://www.soemmerda.de/stadt/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachung-ueber-staedtebauliche-planungen (Download) eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann – schriftlich oder zur Niederschrift – Stellungnahmen in der Bauverwaltung vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
A: Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan (GOP)
- Umweltbericht in der Fassung vom März 2023
zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern (gesonderter Teil der Begründung zum Bebauungsplan);
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (GOP) in der Fassung vom März 2023
zum Umfang des Eingriffs in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sowie Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Bestandteil des Grünordnungsplans.
B: Stellungnahmen:
C: Gutachten, Untersuchungen, Studien sonstige Stellungnahmen:
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von mindestens einem Monat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.
Sömmerda, den 05.04.2023
Hauboldt / Bürgermeister