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Abwasserbeseitigungskonzept 2021

Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat in seiner Sitzung am 30.09.2021 mit Beschluss-Nr. 094/2021 die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK 2021) für die Stadt Sömmerda bestätigt.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung des ABK bildet das ThürWG vom 28.05.2019 (GVBl. 2019, S. 74), geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl 2020, S. 277, 285). Gemäß § 48 Abs. 1 ThürWG stellen die Abwasserbeseitigungspflichtigen für ihr gesamtes Gebiet schriftlich dar, wie das in ihrem Siedlungsgebiet anfallende Abwasser beseitigt werden soll (Abwasserbeseitigungskonzept).

Die vorliegende Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK 2021) beinhaltet die maßnahmen- und jahresscheibenkonkreten Investitionen in der Vorausschau der Jahre 2022 bis Ende 2030 und darüber hinaus einen Ausblick bis zum Erreichen des Endausbaus der öffentlichen Entwässerungsanlagen.

Die Rang- und Reihenfolge bei der Durchführung der Investitionen hat sich u.a. an den Prämissen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auszurichten. Vorrangig sollen insbesondere solche Maßnahmen realisiert werden, die zur deutlichen Verbesserung des Zustandes der Gewässer führen. Zu den maßgeblichen Oberflächenwasserkörpern (OWK) im Einzugsgebiet der Stadt Sömmerda gehören die Untere Unstrut (2) und die Lossa.

Inhaltliche Schwerpunkte zur Umsetzung der WRRL sind deshalb:

  • die objektkonkrete Ausweisung der Investitionsvorhaben im Zeitraum 2022 bis 2030, die die Erhöhung des Anschlussgrades an die kommunale Abwasserbehandlungsanlage zum Gegenstand haben (Anschluss der Ortsteile Orlishausen-Frohndorf sowie der Gartenbergsiedlung in Sömmerda an die Kläranlage Sömmerda),
  • die Ausweisung der Gebiete / Grundstücke, die erst nach 2030 an kommunale Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen werden können (Schillingstedt, Stödten, Teile von Orlishausen, Teilbereiche in Sömmerda und Tunzenhausen),
  • die Ausweisung der Gebiete / Grundstücke, deren Abwasserentsorgung dauerhaft mittels grundstücksbezogener Kleinkläranlagen erfolgt (Außenbereichs- und Randlagengrundstücke in allen Ortsteilen).

Das ABK ist die Voraussetzung für den Erhalt nicht zurückzuzahlender Investitionszuschüsse (Fördermittel) vom Freistaat Thüringen sowie der Europäischen Union zur Umsetzung dieser Maßnahmen.

Daneben werden im ABK Investitionsmaßnahmen dargestellt, die den ebenfalls wichtigen Ersatzneubau vorhandener Abwasseranlagen zum Gegenstand haben.

Im Übrigen wird auf den Erläuterungsbericht sowie die Karten und Tabellen zum ABK 2021 Bezug genommen, die nachfolgend öffentlich bekannt gemacht werden.

0. Deckblatt und Inhaltsverzeichnis
A. Erläuterungsbericht
B. Karte und Tabellen des Gesamtkonzeptes
C. Karte und Tabellen der Einzelkonzepte
D. Anlagen