Flächennutzungsplan der Stadt Sömmerda und Ortsteile
Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sömmerda
Energetische Stadtsanierung auf dem Gartenberg in Sömmerda
Sömmerda macht den Gartenberg fit für Energiewende und Klimawandel
Seit Anfang dieses Jahres nimmt die Stadt Sömmerda an dem durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), geförderten Programm zur Energetischen Stadtsanierung teil. Im Rahmen der Klimastrategie der Bundesregierung wird somit die Erarbeitung eines Integrierten Quartierskonzeptes gefördert, mit besonderer Beachtung der energetischen Stadtsanierung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Bis Mitte nächsten Jahres soll für die Siedlung Gartenberg eine intensive Konzeptarbeit erfolgen. Dabei werden sowohl die aktuelle Situation (Gebäudebestand, technische Infrastruktur, Verkehrsführung, öffentlicher Raum etc.) sowie die Möglichkeiten für eine möglichst klimaneutrale Energieversorgung des Quartiers untersucht. Die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort werden kontinuierlich und parallel aufgenommen und in dem Konzept berücksichtigt. Ziel ist es, auf diesem Wege eine realistische und praxisorientierte Grundlagenarbeit zu leisten, deren Umsetzung nach Abschluss der Konzeptarbeit (ab Mitte 2013) anschließen soll.
Beauftragt durch die Stadt sind die Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (Weimar) in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Koch & Ingber (Sömmerda). Als langjährige Partner der Stadt Sömmerda, nicht zuletzt im Bereich der innerstädtischen Sanierungstätigkeiten, können die DSK GmbH ebenso wie der lokale Partner auf ein fundiertes Wissen und ein Gefühl für die Besonderheiten von Stadt und Umfeld vertrauen.
Die Mitwirkungsbereitschaft der Öffentlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der energetischen Entwicklung des Stadtteiles Gartenberg, daher ist eine konstruktive Zusammenarbeit dankenswerterweise wünschenswert.
Ansprechpartner:
Stadtverwaltung Sömmerda DSK GmbH
Hr. Rosenstiel / Fr. Grosche Hr. Krüger
michael.krueger@dsk-gmbh.de
Bauleitplanungen - rechtskräftige Bebauungspläne
| Nr. B-Plan | Jahr | Bezeichnung | Plan |
| Nr. 2 | 1992 | Gewerbegebiet "Am Unterwege" | B-Plan |
| Nr. 4 | 1998 (2. Änderung) | Industriepark Sömmerda | B-Plan |
| Nr. 5 | 2005 (3. Änderung) | Wohngebiet "Am Rothenbach" | B-Plan |
| Nr. 7 | 1993 | "Am Rollsberg" Orlishausen | B-Plan |
| Nr. 8 | 1997 (1. Änderung) | Gewerbegebiet "Gebind" Orlishausen | B-Plan |
| Nr. 12 | 1998 (2. Änderung) | Gewerbegebiet "Tunzenhausen-Ost" | B-Plan |
| Nr. 13 | 1993 | Wohngebiet "An der Scherkonde" | B-Plan |
| Nr. 15 | 2007 | "Nördliche Thälmannstraße" | B-Plan |
| Nr. 16 | 2006 | Wohngebiet "Rohrborn" | B-Plan |
Bauleitplanungen - rechtskräftige Vorhaben- und Erschließungspläne
| Nr. V+E Plan | Jahr | Bezeichnung | Plan |
| Nr. 1 | 2008 (3. Änderung) | Einkaufspark Offenhain | V+E-Plan |
| Nr. 2 | 1993 | Autohaus Körper | |
| Nr. 3 | 1993 | Autohaus Mesch | |
| Nr. 4 | 1993 | Wohngebiet "Erfurter Straße" | V+E-Plan |
| Nr. 5 | 1996 | HEM Tankstelle | |
| Nr. 6 | 1995 | IPSA Tankstelle | |
| Nr. 7 | 1995 | Wohngebiet Schallenburg | V+E-Plan |
| Nr. 9 | 1997 | Möbelmarkt "Rohrborner Straße" |
Klarstellungssatzung
In der Stadt Sömmerda, Ortsteil Schallenburg und Ortsteil Wenigensömmern besteht das Erfordernis, mittels Satzung eindeutig festzulegen, für welchen Bereich der § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) anzuwenden ist, damit Baugenehmigungen schneller und mit größerer Rechtssicherheit erstellt werden können.
Die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB vom Außenbereich nach § 35 BauGB führt in der Praxis häufig zu Schwierigkeiten. Da die Zuordnung zum Innenbereich die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstückes begründet, während der Außenbereich von der Bebauung grundsätzlich freizuhalten ist, besteht ein Bedürfnis nach eindeutiger Abgrenzung beider Bereiche. Die Vorhaben im Innenbereich müssen sich nach § 34 BauGB einfügen.














