Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Sömmerda
2. Fortschreibung 2009 / 2010
Die Stadt Sömmerda hat gemäß § 58a des Thüringer Wassergesetzes für ihr gesamtes Entsorgungsgebiet in einem Abwasserbeseitigungskonzept darzulegen, wie das anfallende Abwasser derzeit und in Zukunft beseitigt wird. Das Entsorgungsgebiet umfasst die räumlichen Grenzen der politischen Gemeinde Stadt Sömmerda. Das Abwasserbeseitigungskonzept ist im Jahr 2005 erstmals aufgestellt und seither regelmäßig fortgeschrieben worden.
Inhaltliche Schwerpunkte der aktuellen 2. Fortschreibung sind:
- die objektkonkrete Ausweisung aller abwassertechnischen Investitionsvorhaben im Zeitraum 2010 bis 2015, die die Errichtung / Sanierung von kommunalen Abwasseranlagen zur Sammlung und Behandlung von Siedlungsabwässern zum Gegenstand haben,
- die Berücksichtigung der abwassertechnischen Investitionsvorhaben, die Bestandteil der Thüringer Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind und im Zeitraum bis zum Jahr 2015 für eine Förderung durch den Freistaat Thüringen vorgesehen sind,
- die grundstücksgenaue Ausweisung der Teile des Entsorgungsgebietes, die dauerhaft bzw. nicht innerhalb der nächsten 15 Jahre an eine kommunale zentrale Abwasserbehandlungsanlage angeschlossen werden und somit die förmliche Anspruchsvoraussetzung für die Beantragung einer Förderung für die Errichtung bzw. Nachrüstung einer dem Stand der Technik entsprechenden Kleinkläranlage.
Der Stadtrat der Stadt Sömmerda hat in seiner Sitzung am 18. März 2010 das Abwasserbeseitigungskonzept öffentlich beschlossen.
Das Abwasserbeseitigungskonzept liegt vom 1. April 2010 bis zum 30. April 2010 in der Dienststelle des Eigenbetriebes „Abwasser Sömmerda“, Uhlandstraße 7 in 99610 Sömmerda öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Terminabsprachen für weitergehende Informationen können unter der Rufnummer (03634) 329020 vorgenommen werden. Wir bitten Sie, besonders die Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Donnerstag von 13 Uhr bis 16.00 Uhr) für die Einsichtnahme zu nutzen.
Döring
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