Dokumentengebühren des Einwohnermeldeamtes ab 01.11.2010
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Personalausweise ab 24 Jahren |
28,80 € |
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Personalausweise bis 24 Jahren |
22,80 € |
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eine Gebührenbefreiung für die Erstaus-stellung eines Personalausweises ist nicht mehr vorgesehen |
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Beantragung außerhalb der behördlichen Dienstzeit |
Zuschlag 13,00 € zur Verwaltungskosten-pauschale |
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Beantragung bei einer nicht zuständigen Behörde |
Zuschlag 13,00 € zur Verwaltungskosten-pauschale |
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Adressenänderung |
kostenlos |
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Neusetzung der Geheimnummer |
6,00 € Verwaltungskostenpauschale |
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Ausschalten des eID-Nachweises |
kostenlos (aus Datenschutzgründen) |
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Nachträgliches Einschalten des eID-Nachweises |
6,00 € Verwaltungskostenpauschale, bei Erreichen des 16. Lebensjahres kostenlos |
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Meldung des Verlustes mit Sperrung im Sperrregister |
kostenlos |
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Meldung eines Wiederauffindens mit Entsperrung im Sperrregister |
Ermessen 6,00 € Verwaltungskosten-pauschale |
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Vorläufiger Personalausweis |
10,00 € |
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Reisepass ab 24 Jahren |
59,00 € |
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Reisepass bis 24 Jahren |
37,50 € |
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Zuschlag für Reisepassausstellung im Expressverfahren |
Zuschlag 32,00 € |
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Kinderreisepass |
13,00 € |
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Verlängerung oder Aktualisierung Kinderreisepass |
6,00 € |
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Gemäß § 15 Abs. 1 Thüringer Verwaltungskostengesetz werden die Gebühren mit der Beantragung fällig. |
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