Sömmerda
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Test AGB Stadtführung

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen

Bitte schenken Sie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit.

Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der Tourist-Information Sömmerda.

§ 1 Buchung / Vertragsabschluß

Die Buchung kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt als Werksvertrag gemäß §§ 631ff BGB mit unserer schriftlichen oder mündlichen Buchungsbestätigung zustande.

§ 2 Bezahlung der Stadtführungen, Reisebegleitungen und Besichtigungen

Die Bezahlung erfolgt nach Ihrem Rechnungswunsch bzw. über Rechnungslegung durch die Tourist-Information Sömmerda. Der Betrag ist nach Erhalt der Rechnung sofort zu begleichen.

§ 3 Leistungen und Preise

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind ausschließlich die Leistungs- und Preisangaben aus der Leistungsbeschreibung maßgebend.

§ 4 Rücktritt, Abbruch, Umbuchungen

4.1. Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Führungsbeginn, wird der vereinbarte Preis für die jeweilige Führung berechnet. Bei einer Stornierung wird eine Stornierungsnummer vergeben, die beide Seiten über Datum und Zeit einer Stornierung informiert.

4.2. Sofern der Reisende eine Führung nach Beginn aus Gründen abbricht, die er selbst zu verantworten hat, beansprucht die Tourist-Information Sömmerda den vollen Preis.

4.3. Erfolgt eine Stornierung einer bereits gebuchten Leistung, so ist die Tourist-Information Sömmerda bei Stadtführungen berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 € pro bestellter Stadtführung zu erheben.

4.4. Bei Umbuchungen wird, sofern diese durchgeführt werden können, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 4,00 € pro bestellter Stadtführung erhoben.

§ 5 Wartezeit/Ausfallhonorar

Die Wartezeit des Stadtführers beträgt 15 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt, danach entscheidet er selbst, ob diese Gruppe als nicht angereist gilt. Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, muss zwischen diesen und dem Stadtführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob, falls der Stadtführer nicht anderen Verpflichtungen nachzukommen hat, die ursprüngliche vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Die Wartezeit wird mit 6,00 € berechnet. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen oder die Anzahl der pro Führung bestellten Stadtführer reduziert, ohne dass mindestens 24 Stunden vorher eine Abbestellung bei der Tourist-Information Sömmerda erfolgte (Stornierungsnummer), fällt ein Ausfallhonorar in Höhe des Führungspreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6,00 € an. Die Rechnungslegung erfolgt durch die Tourist-Information Sömmerda.

§ 7 Haftung

Die Tourist-Information Sömmerda haftet nicht für Schäden, die Dritten durch eine Stadtführung entstehen können oder werden. Die Tourist-Information Sömmerda ist nur Vermittler zwischen dem Stadtführer und den zu führenden Personen / Gruppen.

 

Stadtverwaltung Sömmerda